Thema: Taurus Press und "Daten-Übernahme"
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05.10.2005, 17:47 Uhr
shaky Posts: 272 Rang: Schildträger
| Ich habe von Taurus Press eine E-Mail bekommen, die ich hiermit veröffentliche. Es geht darum, daß plötzlich die Chart-Bücher mit den deutschen Charts nicht mehr verwendet werden dürfen. Nach diversen anderen Abmahnwellen jetzt also das. Aber lest selbst:
Lieber Kunde,
wir hatten alle Arbeiten an der CD-ROM "Hit Bilanz 1956-2004" und dem Buch "Hit Bilanz 2003-2004" abgeschlossen. Dann kam dies:
Die Firma Media Control hat uns gerichtlich verboten, die Bücher und CD-ROM "Hit Bilanz" zu veröffentlichen und zu vertreiben.
Nach Meinung des Gerichts dürfen wir keine Daten (z.B. Chart-Positionen) aus den wöchentlichen Charts von "Media Control" übernehmen. Das sei eine Verletzung des Gesetzes zum Schutz von Datenbanken.
Zum Hintergrund:
Günter Ehnert (Autor der Bücher und Inhaber von TAURUS PRESS) begann 1974 mit den ersten Chart-Auswertungen. Damals gab es nur die Hitparaden der Zeitschrift "Musikmarkt". 1977 etablierte Karlheinz Kögel die Firma "Media Control". In einem Brief vom 15.10.1977 schrieb er: "Lieber Günter, zunächst danke für das Exemplar von Taurus � ich meine, wir haben durch unsere neue Tätigkeit eine noch bessere Möglichkeit der Zusammenarbeit". Herrn Kögel war sehr daran gelegen, dass TAURUS PRESS die Charts von "Media Control" verwendet.
In den folgenden Jahren fand ein reger Informationsaustausch zwischen TAURUS PRESS und den Mitarbeitern von "Media Control" statt. So erhielt "Media Control" regelmäßig Belegexemplare der Reihe "Hit Bilanz". Außerdem gab "Media Control" Anzeigen in den Büchern "Hit Bilanz" auf. Noch 1998 und 1999 schrieb Ulrike Altig (Geschäftsführerin "Media Control" handschriftlich auf die Weihnachtskarten: "Danke für die tolle Zusammenarbeit!".
Diese Zusammenarbeit währte 23 (!!!) Jahre.
Auch der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (Auftraggeber der Charts) schrieb durch den Geschäftsführer Peter Zombik: "Sehr geehrter Herr Ehnert, bitte lassen Sie mich ganz herzlich für die Zusendung der neuesten Ausgabe der "Hit Bilanz" danken. Schon die vorausgehenden Ausgaben haben sich als äußerst wertvolles Informationsinstrument bewährt".
Unsere Rechtsprechung sieht den Tatbestand der 'Verwirkung' vor. Danach muß jemand, der Ansprüche an andere hat, diese Ansprüche in 'angemessener Zeit' anmelden. Das Gericht hat die Verwirkung nicht anerkannt. Offensichtlich ist es gesetzlich völlig in Ordnung, wenn man die Arbeit eines anderen über Jahrzehnte wohlwollend begleitet um dann nach 23 Jahren die Existenz zu vernichten.
P.S.
Die Entwicklung und der Vertrieb der Reihen "Hit Records" und "Hit Guide" sind nicht betroffen.
---------------- Vinyl is alive!
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05.10.2005, 18:49 Uhr
Kinderfresser Posts: 2852 Rang: Geliebter der Königin
| Tja, das habe ich heute schon mal in einem anderen Forum ganz genau so gelesen.... ----------------
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